Sachkundenachweis

Seit dem 01.Juli 2013 müssen alle Hundehalter ihre Sachkunde nachweisen können.
Für Sie als Hundehalter(in) heißt das: Sollten Sie nach dem 1. Juli 2011 erstmals einen Hund angeschafft haben oder dies in Zukunft tun und laut Gesetz nicht anderweitig als sachkundig gelten, müssen Sie einen Sachkundenachweis (theoretische und praktische Prüfung), den sogenannten Hundeführerschein, erbringen.
Hierbei ist die theoretische Prüfung vor Aufnahme der Hundehaltung abzulegen. Die praktische Prüfung muss innerhalb des ersten Jahres der Hundehaltung abgelegt werden.
Die praktische Prüfung hat hierbei unter anderem die Aufgabe nachzuweisen, dass der Hundehalter seinen Hund einschätzen kann und fähig ist gefährliche Situationen zu erkennen und etwaigen Gefahren vorzubeugen. Dabei muss der Hund vom Halter so kontrolliert werden, dass keine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung von diesem ausgeht.
Es wird also insbesondere der Hundehalter auf seine Fähigkeiten, den Hund zu führen und gemäß den rechtlichen Vorgaben zu halten, geprüft.
Die Prüfung muss nur vom Hundehalter selbst abgelegt werden, nicht jedoch von allen Familienmitgliedern, die den Hund ggf. ausführen oder betreuen.

Die theoretische Prüfung

Die Theorie-Prüfung beinhaltet 35 Single-Choice-Fragen aus folgenden Sachgebieten:
Erziehung, Ausbildung, Angst und Aggression, Haltung, Pflege, Gesundheit, Zucht, Fortpflanzung, Rasse, Kommunikation sowie einschlägiges Recht

Zur Beantwortung der Fragen stehen Ihnen maximal 45 Minuten zur Verfügung. Die Prüfung gilt als bestanden, wenn pro Themenbereich mindestens 4 von 7 Fragen und im Gesamtergebnis mindestens 26 von 35 Fragen richtig beantwortet wurden. Da die theoretische Prüfung online stattfindet, erfolgt die Auswertung unmittelbar nach Beendigung, so dass Sie nicht unnötig lange auf Ihr Prüfungsergebnis warten müssen.
Bei Bestehen der Prüfung händigen wir Ihnen eine Bescheinigung aus, die Sie zur Bestätigung Ihrer zuständigen Gemeinde vorlegen können.

Kosten:
65,00 EUR zzgl. Anfahrtskosten (wenn Sie die Prüfung nicht bei uns ablegen wollen)

Die praktische Prüfung

Um zur praktischen Prüfung zugelassen zu werden, ist es erforderlich zunächst den theoretischen Teil zu absolvieren.
Die Praxis-Prüfung dauert etwa 60 Minuten und überprüft das sichere Führen des Hundes in der Öffentlichkeit, ohne dass es zur Belästigung oder Gefährdung Dritter kommt. Insgesamt besteht die Prüfung 11 Prüfungssituationen, die an zwei Orten (ablenkungsarmer Bereich und verkehrsöffentlicher Raum) stattfinden. Inhalt der Prüfung sind u.a. Basissignale, Leinenführigkeit und verschiedene Begegnungssituationen. Es ist zulässig die gesamte Prüfung mit einem angeleinten Hund zu absolvieren, zudem muss die Prüfung nicht mit dem eigenen Hund abgelegt werden.

Es ist dem Prüfling erlaubt sowohl Hör- als auch Sichtzeichen zu verwenden und den Hund bei korrektem Verhalten zu belohnen.

Kosten:
75,00 EUR